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Zugangsvoraussetzungen zum eBegleitschein System
Seit dem 17.02.2006 (Allgemeinverfügung) benötigen Bayerische Teilnehmer keine gesonderte Befreiung mehr.
Die Allgemeinverfügung wird derzeit an die neue Nachweisverordnung angepasst. Ein Zugang für außerbayerische Teilnehmer wird voraussichtlich drastisch erleichtert werden.
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